Wie beschäftigt das Thema Nachhaltigkeit einen Holzverarbeitenden Betrieb über seine Produktion hinaus?
Als Holzverarbeitender Betrieb, wie wir es mit einem Sägewerk, einer Küferei und einer Schreinerei nun eindeutig sind, stellt man sich der ein oder anderen Herausforderung. Diese Herausforderungen betreffen nicht nur die Aufklärungsarbeit oder die Beschaffung von Holz, sondern vor allem auch gesetzliche und rechtliche Grundlagen.
Das wichtige und manchmal romantische Thema kann so schnell in einen bürokratischen Dschungel führen, den es natürlich zu durchforsten gilt (da sind wir ja direkt beim Stichwort „Forst“).
Deutschland weist die meiste Waldfläche unter allen europäischen Staaten vor und dennoch oder gerade deswegen genießen und bedürfen alle Wälder einen besonderen Schutz. Dieser wird nicht nur durch die Maßnahmen der lokalen Forstämter oder privater Waldbesitzer:innen umgesetzt, sondern vor allem durch gesetzliche Grundgerüste.
Solche Gesetze und Verordnungen sind nicht nationaler, sondern häufig auch europäischer Reichweite und betreffen nicht nur die forstliche Branche, sondern auch alle Branchen, die Holz weiterverarbeiten und vielleicht sogar importieren oder exportieren.


Was entscheidet über den Holzeinkauf?
Als Küferei und auch Schreinerei mit eigenem Sägewerk ist unser Ausgangsprodukt der rohe und gefällte Baumstamm. Beim Einkauf des Holzes gibt es einige Kriterien, die wir beachten müssen.
Neben der Regionalität unserer Hölzer achten wir im Einkauf explizit auf Zertifizierungen wie unter anderen Naturland, FSC, PEFC usw. . Diese Zertifikate belegen eine Forstwirtschaft, die sich der Kaskadennutzung und nur bedingter Entnahme verschrieben hat. Diese Konzepte garantieren uns aber auch den Endverbrauchern, besser gesagt unseren Kund:innen eine nachhaltige Wirtschaft.
Nachhaltigkeit bei der Firma Wilhelm Eder
Auch wir setzen in unserer Produktion und entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf Kaskadennutzung und streben eine zirkuläre Kreislaufwirtschaft an. Das bedeutet, dass wir alle Hölzer, ob bereits verbaut oder noch nicht, so häufig wie möglich recyceln und somit dem Kreislauf wieder zuführen. Aus unseren hochwertigen Fässern aus der Küferei, werden nach Gebrauch einzigartige Möbelstücke aus unserer Schreinerei, die für ein Leben lang gemacht sind.
Richtlinien und Grundlagen für unseren Umgang mit Holz
Abseits von unserer Art des Umgangs und der Produktion von Holzprodukten, gibt die Bundesregierung Deutschland sowie die Europäische Union uns Vorschriften und Spielregeln vor, die wir hinsichtlich des sensiblen Rohstoffs Holz achten und umsetzen müssen. Diese Regeln kommen vor allem dann zum Tragen, wenn wir Ware exportieren oder auch wieder tolle vorbelegte Fässer importieren möchten.
Gesetzliche Grundlagen
Schon angekündigt habe ich einen Dschungel an Verordnungen und den kann man auch nicht schönreden. Viel mehr möchte ich hier einmal möglichst unkompliziert aufzeigen, welche Gesetze es gibt und kurz beleuchten, dass diese durchaus sinnvoll sind im Sinne der Ökologie, doch für kleine mittelständische Unternehmen wie uns auch enorme Hürden und viele zusätzliche Arbeitsstunden bedeuten.
Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz
Da wir in unserer eigenen Küferei mit heimischen Hölzern arbeiten, betrifft uns das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) vor allem in unserem Handel mit vorbelegten Fässern aus Drittländern – also Nicht-EU-Mitgliedstaaten.
Das Gesetz möchte eine Einfuhr von illegal geschlagenen Hölzern oder Holzprodukten aus illegaler Rodung in die EU verhindern. 2003 hat die EU den Forest Law Enforcement, Governance and Trade (FLEGT) Action Plan zu diesen Zwecken verabschiedet. Ein entsprechendes FLEGT- Genehmigungsverfahren wird in Deutschland von dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durchgeführt. Und genau diesem sind wir bei Importen z.B. aus den USA Rechenschaft schuldig.
Neben dem Nachweis der gesamten Lieferkette, sind wir verpflichtet den genauen Ursprung sowie den Nachweis über legalen Holzeinschlag lückenlos vorzulegen. Neben diesen Nachweisen reichen wir Risikobewertungen sowie zahlreiche Dokumente ein. Um unsere Sorgfaltspflicht nicht zu verletzen, tragen wir all diese Dokumente mühsam und bereits vor dem Verladen der Ware zusammen.
Zum einen werden somit illegale Rodungen unter Menschenrechtsverletzenden Arbeitsbedingungen stark minimiert und das ist ein enorm wichtiger Aspekt. Zum anderen ist es eine enorme Bürde genau aussagen zu können, wo der Baum gestanden hat, aus dem das Fass für Jack Daniels oder Laphroaig gebaut wurde. Denn schließlich möchte nicht jeder verraten, woher genau er seine Ware bezieht und manchmal ist es auch gerade bei gebrauchten Fässern, die durch mehrere Hände gegangen sind, nahezu unmöglich belastbare Dokumente zu erhalten.
Je nach Geschäftspartnerschaft und Land kann dieser Prozess mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.


Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ)
Holz zählt zu den sensiblen Rohstoffen. Als organischer Rohstoff läuft dieser Gefahr von biotischem Befall (z.B. Käfer und Pilzkrankheiten) und somit dessen Einschleppung und Gefährdung der heimischen Arten.
Da natürlich kein Land durch Handelsgeschäfte fremde Arten einschleppen möchte, sind hier Pflanzenschutzgesundheitszeugnisse gefragt. Mit diesem Zeugnis bestätigt die Aufsichtsbehörde die Gesundheit der Holzfässer nach deren Sichtung bei uns vor Ort. Um auch einen Befall auszuschließen haben diese Zeugnisse eine recht kurze (manchmal unterschiedliche) Gültigkeitsdauer von meist 14 Tagen. Zwischen Ausstellung Ausfuhr sowie Einfuhr der Ware darf dieser Zeitraum nicht überschritten werden. Es darf also nichts mehr fehlen und alles muss glatt laufen, damit wir die kostenpflichtigen Zeugnisse nur einmal beantragen müssen.
Dieser Umgang ist zum Schutz der Wälder wirklich sinnvoll, schließlich sind diese äußerst sensibel zu behandelt. Aber auch hier ist der Bürokratische Aufwand entsprechend vorhanden und so manches Mal wundert man sich. Diese Pflanzenschutzgesundheitszeugnisse werden nur bei Handelsgeschäften mit Drittstaaten zur Pflicht. Nun liegen Österreich und die Schweiz doch nur einen Steinwurf voneinander entfernt…
Ein Blick in die Zukunft: EU-Entwaldungsverordnung
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde im Mai 2023 verabschiedet und zielt darauf ab, die Entwaldung und die damit verbundene Waldschädigung weltweit zu reduzieren.
Sie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU verkauft werden, nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe wie Soja, Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk sowie daraus hergestellte Produkte wie Möbel oder Leder verkaufen, müssen nachweisen, dass diese Waren nicht aus entwaldeten Gebieten stammen.
Die Verordnung verlangt von Unternehmen eine strenge Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, sie müssen Informationen über die Herkunft der Rohstoffe sammeln und nachweisen, dass diese nach 2020 nicht aus entwaldeten Flächen stammen. Zudem müssen sie georeferenzierte Daten bereitstellen, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.
Hierunter versteht sich eine Verschärfung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes, da nicht mehr nur das Ursprungsland des Holzes, sondern sogar seine exakten Geodaten in einem öffentlich einsehbaren Portal dokumentiert werden müssen. Ziel ist es, den Konsum von Produkten, die zur Entwaldung beitragen, in der EU zu minimieren und den internationalen Handel nachhaltiger zu gestalten.
Ein Vorhaben, das für die globale Gesamtwaldfläche von enormer Bedeutung ist. Schließlich – und das muss man so deutlich sagen- herrschen in den allerwenigsten Staaten solche strengen Regulierungen in der Forstwirtschaft wie es in Deutschland schon lange gelebte Praxis ist.
Zu knabbern haben mittelständische Unternehmen daran, dass zunächst eine Verordnung mit Wirksamkeit zum Ende des 2. Quartals 2025 verabschiedet wurde, jedoch ohne die dazugehörigen Instrumente an die Hand zu reichen. Nach starker Kritik von Großunternehmen, aber auch KMUs wurde die Frist der Umsetzung zum Ende des Jahres 2025 verschoben, in der Hoffnung, dass bis dahin die entsprechenden Tools implementiert wurden, mit denen ein Unternehmen dann auch die Verordnung überhaupt befolgen kann.


Sie sehen, es geht nicht nur darum „einfach mal ein paar Holzfässer und Möbel zu bauen“, sondern auch immer wieder um die Erfüllung einer großen Sorgfaltspflicht der Umwelt gegenüber.

Bis bald,